Die Hypothek erhöhen: unter bestimmten Umständen kann es erforderlich sein. Wurden die Baukosten falsch kalkuliert oder ergeben sich bei der Erschließung des Grundstücks unvorhersehbare Schwierigkeiten, ist ein erhöhter Finanzbedarf die Folge.
Reicht die Darlehenssumme der Hypothek nicht aus, muss gegebenenfalls mit dem Geldinstitut nachverhandelt werden. Ähnlich verhält es sich mit dringend erforderlichen Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen, die Jahre nach dem Hausbau anstehen und deren Kosten nicht aus Eigenmitteln gedeckt werden können. In solchen Fällen können Sie die vorhandene Baufinanzierung aufstocken.
Aufstockung Hypothek: Wie geht das?
Die Hypothek ist eine Form der Baufinanzierung, bei der Fremdmittel von einem Geldinstitut zur Verfügung gestellt werden. Mit dem Geldinstitut wird ein Darlehensvertrag geschlossen, in dem Zinsen, Laufzeit und Rückzahlungsmodalitäten geregelt sind.
Als Sicherheit für den Geldgeber wird eine Hypothek auf das Haus aufgenommen und die Bank wird zum Miteigentümer an der Immobilie. Dieses Grundpfandrecht wird durch einen notariell beglaubigten Eintrag in das Grundbuch besiegelt. Sollte der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, hat die Bank das Recht, die Immobilie zwangsversteigern zu lassen und aus dem Erlös die Kreditschulden zu begleichen. Mehr zu diesem Thema finden Sie im Artikel Hypothek aufnehmen.
Bestehende Hypothek aufstocken
Die Gründe für eine Aufstockung einer bestehenden Hypothek sind ebenso vielfältig wie für die Aufnahme des Darlehens. Ein höherer Bedarf an finanziellen Mitteln kann durch Kalkulationsfehler bei der Projektierung der Immobilie, unvorhersehbare Schwierigkeiten bei der Erschließung des Grundstücks oder durch die Umsetzung von Umweltauflagen eintreten.
Eine bestehende Hypothek aufzustocken, lehnen die Banken in Deutschland in den meisten Fällen ab. Als Alternative bietet sich eine Nachfinanzierung an, indem durch eine zweite Hypothek die finanziellen Mittel aufgestockt werden. Diese Option besteht nur dann, wenn die Beleihungsgrenze für die Immobilie noch nicht erreicht ist. Die maximale Obergrenze für die Beleihung einer Immobilie liegt bei 90 Prozent des Beleihungswertes.
Nachfinanzierung Haus: Kosten
Wer eine Nachfinanzierung bei der Immobilienfinanzierung in Anspruch nehmen muss, sollte zunächst ein Gespräch mit der Bank führen, die bereits das Hypothekendarlehen vergeben hat. Dieses Kreditinstitut besitzt im Grundbuch einen ersten Rang und darf als erster Gläubiger auf die Immobilie zugreifen, wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
Ein anderes Geldinstitut würde als nachrangig im Grundbuch eingetragen werden und die Nachfinanzierung wärde aus diesem Grund mit deutlich schlechteren Konditionen ausgestattet. Zusätzlich müssten sämtliche Bauunterlagen, Finanzierungspläne, Einkommen und Vermögenswerte einem zweiten Geldinstitut zur Verfügung gestellt werden, was zusätzliche Kosten verursacht.
Nachfinanzierung mit schlechteren Konditionen
Eine Erhöhung der bestehenden Hypothek ist grundsätzlich nicht möglich in Deutschland. Zinsen, Laufzeit und Rückzahlmodalitäten für das Darlehen stehen fest und die Geldinstitute lehnen Nachbesserungen, die aufgrund eines erhöhten Finanzierungsbedarfs entstanden sind, in der Regel ab. Wurde die Beleihungsgrenze für die Immobilie noch nicht erreicht, ist eine Nachfinanzierung möglich. Mit einer zweiten Hypothek kann eine Aufstockung auf bis zu 90 Prozent des Beleihungswertes erfolgen.
Die Konditionen sind bei der Nachfinanzierung allerdings deutlich schlechter, als bei der Ersthypothek. Grundsätzlich sollte die Bank, bei der die erste Hypothek aufgenommen wurde, erster Ansprechpartner sein. Nur bei vergleichsweise hohen Kosten sollten Verhandlungen mit einem anderen Geldinstitut aufgenommen werden.
Rangfolge im Grundbuch
Eine Erhöhung der Hypothek durch eine Nachfinanzierung hat Einfluss auf den Eintrag ins Grundbuch. Die Bank, bei der die erste Hypothek aufgenommen wurde, besitzt einen ersten Rang und ist berechtigt, bei einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zuerst auf die Immobilie zur Tilgung der Verbindlichkeiten zurückzugreifen. Das kann durch eine Zwangsversteigerung oder durch eine Zwangsverwaltung erfolgen. Die zweite Hypothek besitzt einen niedrigeren Rang.
Das bedeutet, im Falle einer Zwangsversteigerung erhält das Geld gebende Kreditinstitut den Betrag, der nach Tilgung der Restschuld bei der erstrangigen Bank noch übrig ist. Das Risiko eines Zahlungsausfalls liegt für die Bank deutlich höher. Aus diesem Grund werden bei einer Nachfinanzierung höhere Zinsen verlangt, als bei der Erstfinanzierung. Der Eintrag im Grundbuch wird erst nach einem vollständigen Abtragen der Darlehenssumme inklusive Zinsen gelöscht.