Hypothek Deutschland Wohnsitz Schweiz

Zahlreiche Deutsche leben und arbeiten in der Schweiz. Oft wird der Lebensmittelpunkt nur für einen begrenzten Zeitraum in das Ausland verlegt. Mit dem Eintritt ins Rentenalter wollen sich viele dieser sogenannten Steuerausländer wieder in ihrem Heimatland zur Ruhe setzen und liebäugeln mit dem Kauf oder Neubau einer Immobilie. Die Finanzierung über ein Baudarlehen ist zwar grundsätzlich möglich, doch müssen einige Hürden überwunden werden.

Schwierige Ausgangssituation für „Steuerausländer“

Deutsche Banken tun sich mit der Finanzierung von Wohneigentum für sogenannte „Steuerausländer“ schwer. Nur eine Handvoll Kreditinstitute sind bereit, Immobilien für Gebietsfremde zu finanzieren, unabhängig davon, ob es sich um deutsche Staatsbürger oder Schweizer Bürger handelt. Als Steuerausländer werden Personen bezeichnet, die nicht in Deutschland steuerpflichtig sind. Der klassische Fall sind deutsche Auswanderer, die in der Schweiz ihren Lebensunterhalt verdienen und dort ihr Einkommen versteuern. Befindet sich der Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Beantragung eines Hypothekendarlehens nicht in Deutschland, wird der Antrag von den meisten deutschen Banken abgelehnt.

Verschärfung durch die Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Im März 2016 trat in Deutschland die Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Kraft. Diese Richtlinie hat nochmals zu einer Verschärfung der Situation geführt. Zahlreiche deutsche Banken finanzieren Immobilien von Steuerausländern seither nur noch, wenn sich der Wohnsitz innerhalb der EU befindet und das Gehalt in Euro ausgezahlt wird. Hintergrund ist das sogenannte Wandlungsrecht, das es EU-Bürgern unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, einen in Euro aufgenommenen Kredit in die jeweilige Landeswährung umzutauschen (Beispiel: Polen, Schweden, Dänemark). Personen, die in einem EU-Land leben, in dem der Euro nicht das offizielle Zahlungsmittel ist, haben praktisch keine Aussichten, ein Immobiliendarlehen von einer deutschen Bank zu erhalten. Da die Schweiz nicht EU-Mitglied ist, gestaltet sich die Situation in diesem Fall etwas verbraucherfreundlicher.

Hypothek in Deutschland bei Wohnsitz in der Schweiz

Wer als Steuerausländer mit Wohnsitz in der Schweiz eine Hypothek oder einen Immobilienkredit bei einer deutschen Bank aufnehmen will, muss einen Eigenkapitalanteil von mindestens 10 Prozent mitbringen. Beleihungen, die darüber hinaus gehen, werden in der Regel nicht genehmigt. Lediglich bei deutschen Staatsangehörigen, die für einen exakt definierten Zeitraum für ein deutsches Unternehmen im Ausland arbeiten, werden Ausnahmen gemacht. In Abhängigkeit vom Standort der Immobilie kann auch ein höherer Eigenanteil fällig werden. Das gilt besonders für erstklassige Lagen in Ballungsgebieten wie Düsseldorf, Frankfurt/M., Berlin oder Stuttgart. Während deutsche Kreditinstitute vor dem Inkrafttreten der Wohnimmobilienkreditrichtlinie auf eine Prüfung der Einkommenssituation verzichteten, wenn maximal 60 Prozent des Immobilienwertes beliehen wurden, hat sich dies geändert. Seit 2016 prüfen die Banken jeden Einzelfall akribisch.