Hypothek aufnehmen: Voraussetzungen

Eine Hypothek ist ein pfandbesichertes Darlehen, das für den Neubau eines Eigenheims oder zum Kauf einer Immobilie von der Bank gewährt wird. Die Bank wird bei der Inanspruchnahme dieses Kredites Miteigentümer an der Liegenschaft und besitzt das Recht, im Falle eines Zahlungsverzuges auf die Immobilie zurückgreifen zu dürfen.

Hypothek aufnehmen Voraussetzungen

Wer eine Hypothek aufnehmen will, um sich auf diese Weise den Traum vom Eigenheim zu erfüllen, muss bestimmte Voraussetzungen mitbringen, denn obwohl die Immobilie der Bank als Sicherheit dient, werden längst nicht alle Darlehensanträge bewilligt.

  • Einkommensnachweise
  • Eigenkapital und Einnahmen
  • Unterlagen zum Objekt
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Bei Neubau: Baugenehmigung und Wohnflächenberechnung

Festanstellung und geregeltes Einkommen

Zur Grundvoraussetzung für die Vergabe eines Hypothekendarlehens machen die meisten Banken eine Festanstellung und ein geregeltes Einkommen. Nur wer Monat für Monat regelmäßige Einnahmen erzielt, wird bei einem langfristigen Darlehensvertrag in der Lage sein, den Zahlungsverpflichtungen, die sich aus dem Darlehen ergeben, nachzukommen.

Grundsätzlich gilt: Je höher das Einkommen, desto bessere Aussichten bestehen auf einen positiven Bewilligungsbescheid. Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen haben es dagegen schwer, das Kreditinstitut von der Kreditbewilligung zu überzeugen.

Wer Darlehen schneller tilgt, lebt sorgenfreier.
(Welt.de, 19.06.2013)

Baufinanzierung für Selbstständige

Selbstständige müssen höhere Hürden überwinden, um ein Hypothekendarlehen zu erhalten, als fest angestellte Arbeitnehmer. Angehörige dieser Berufsgruppe verfügen häufig nicht über ein regelmäßiges Einkommen und müssen den finanziellen Erfolg des eigenen Unternehmens anhand verschiedener Unterlagen dokumentieren.

Generell werden Einkommensnachweise der letzten drei Jahre, Steuerbescheide aus dem gleichen Zeitraum und eine detaillierte Einnahmen-Überschuss-Rechnung verlangt. Unterschiede werden zwischen bestimmten Berufsgruppen bei Selbstständigen gemacht. Während Ingenieure, Rechtsanwälte und niedergelassene Ärzte eher in den Genuss eines Hypothekendarlehens kommen, gestaltet sich die Situation bei Gewerbetreibenden aus den Bereichen Gastronomie und Einzelhandel deutlich komplizierter.

Bonität spielt eine große Rolle

Die Bonität der zukünftigen Bauherren spielt für die Kreditinstitute eine große Rolle bei der Vergabe von Hypothekendarlehen. Grundsätzlich überprüfen alle Banken vor der Bewilligung eines Antrages die Kreditwürdigkeit. Mit einer Schufa-Abfrage soll festgestellt werden, ob die Antragsteller in der Lage sind, die Zins- und Tilgungszahlungen regelmäßig und pünktlich zu leisten. (Wikipedia: Schufa)

Potenzielle Kreditnehmer müssen zu diesem Zweck eine Selbstauskunft ausfüllen, die sämtliche Einnahmen, Ausgaben, finanzielle Rücklagen und laufende Zahlungsverpflichtungen enthält. Darüber hinaus müssen Angaben zu den familiären Verhältnissen und zum Arbeitsplatz gemacht werden. Zwar verhindert ein laufender Kreditvertrag zur Autofinanzierung nicht zwangsläufig das Hypothekendarlehen, allerdings fließen die Verbindlichkeiten in die Bewertung der monatlichen Belastung ein.

Mindestens 20 Prozent Eigenkapital

Nicht unerheblichen Einfluss auf die Kreditentscheidung hat die Höhe des Eigenkapitals, die der zukünftige Bauherr aufbringen kann. Als Faustregel gilt: Mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten für die Immobilie sollten als Eigenleistung aufgebracht werden.

Bei einer Finanzierungssumme von 200.000 Euro würde die Eigenleistung demzufolge bei einem Betrag von 40.000 Euro liegen.

Eine Vollfinanzierung über ein Hypothekendarlehen wird von den Banken meist nur gewährt, wenn ein hohes monatliches Einkommen erzielt wird, der Arbeitsplatz krisensicher und der Arbeitsvertrag unbefristet ist. In diesem Fall müssen sich die Kreditnehmer allerdings auf deutlich schlechtere Konditionen und einen höheren Zinssatz einstellen. Positiv wirken sich größere Geldbeträge aus, die in absehbarer Zukunft vom Bauherren erwartet werden. Dabei kann es sich um die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung oder eine Erbschaft handeln.